Artenschutzgutachten / Fachbeitrag Artenschutz / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Die Artenschutzprüfung gemäß § 44 BNatSchG ist eine eigenständige Prüfung, die bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren anzuwenden ist. Ziel ist im Wesentlichen die Vermeidung und/oder der Ausgleich von Beeinträchtigungen der sogenannten planungsrelevanten Arten und ihrer Habitate.

Artenschutzgutachten, die ich bearbeitet habe, finden Sie hier sowie unter der Rubrik Referenzen.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) / Fachbeitrag Naturschutz (FBN)

Der LBP dient zur Abarbeitung der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung. Er führt u.a. die Maßnahmen auf, die erforderlich sind, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird nach Abschluss des Zulassungsverfahrens (z.B. Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) zusammen mit dem Fachplan allgemein verbindlich.

Landschaftspflegerische Begleitpläne, an denen ich mitgearbeitet habe, finden Sie hier sowie unter der Rubrik Referenzen.

Umweltbericht/Umweltprüfung (Bauleitplanung)

Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB beschreibt und bewertet im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der Umweltbelange. Die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgt in der Umweltprüfung. Der Umweltbericht gibt eine Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans und soll dabei Planungsalternativen anbieten. 

Umweltberichte, an denen ich mitgearbeitet habe, finden Sie hier sowie unter der Rubrik Referenzen..

 

FFH-Monitoring und spezielle Monitorings der Länder

Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustands (Monitoring) der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der Richtlinie. Als Grundlage für das Monitoring wurde von Bund und Ländern ein gemeinsames Konzept erarbeitet, welches auf der Untersuchung von Stichprobenflächen beruht. 

Für die Artengruppe Amphibien arbeite ich seit 2022 unter Leitung des Büros bfa-Schleich am FFH-Monitoring des Landes Reinland-Pfalz mit.

Das FFH-Monitoring Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz bearbeite ich für 2 Arten in den Jahren 2026 - 2028.

Seit 2022 kartiere ich Tagfalter und Widderchen im Rahmen des Insekten-Monitorings des Landes Baden-Württemberg unter Leitung des Büros Geyer und Dolek

Ökologische Baubegleitung / Umweltbaubegleitung

Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung arbeite ich beratend mit der Bauüberwachung und Bauleitung zusammen. Die Baubegleitung kann bereits während der Bauvorbereitung beginnen und begleitet die Baumaßnahme bis zu ihrer Fertigstellung. Neben dem Einhalten gesetzlicher Auflagen ist die Kontrolle der frist- und fachgerechten Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen Bestandteil der Baubegleitung. Hinzu kommt die Erkennung und Vermeidung unvorhergesehener Beeinträchtigungen. 

Aufträge zur Ökologischen Baubegleitung, die ich vor allem organisiert habe, finden Sie hier.

Zustand und Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft

Im Rahmen meiner Tätigkeit für Natur Südwest kartierte ich gemeinsam mit weiteren Experten von 2020 - 2025 verschiedene Artengruppen (Vögel, Tagfalter, Heuschrecken) in den beiden lokalen Projekten "Pfalzmarkt schafft Artenvielfalt" und "Effiziente Förderung der Artenvielfalt in ackerbaulich genutzten Landschaften" in der Vorder- und Südpfalz. 

Beide Projekte zeigen auf, wie durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen sowohl in der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch in Zwischenflächen ein Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt geleistet werden kann. Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Landwirten und Gemeinden ist hierbei essenziell.

NATURA2000-Verträglichkeitsprüfung

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist das zentrale Schutzinstrument des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Pläne und Projekte sind vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines möglicherweise betroffenen Natura 2000-Gebietes zu überprüfen.

Bisher habe ich vor allem Projekte bearbeitet, die die Vogelschutzgebiete "Haardtrand", "Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen" und "Pfälzerwald" oder die FFH-Gebiete "Bellheimer Wald mit Queichtal" und "Biosphärenreservat Pfälzerwald" betrafen.


 

Umsiedlung/Vergrämung

Umsiedlungen und Vergrämungen von geschützten Arten im Zuge von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen können verstärkt ab dem Jahr 2026 bearbeitet werden!

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